Die Sache mit dem IGEL...

Was bedeutet eigentlich IGEL-Leistung?

IGEL-Leistung bedeutet:  „Individuelle GEsundheitsLeistung“.

IGEL-Leistungen sind ärztliche Leistungen, die medizinisch sinnvolle und ärztlich vertetbare Behandlungen darstellen, die aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
vorgesehen sind.

Wie Sie wissen, muß die ärztliche Behandlung nach gesetzlicher Vorschrift
  • medizinisch notwendig
  • medizinisch sinnvoll
  • medizinisch ausreichend (das Maß des Notwendigen nicht übersteigend)
sein. Nach diesen Maßgaben haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Leistungskatalog erstellt, der die Abrechenbarkeit von ärztlichen Leistungen regelt. Im Rahmen dieser Regelungen erfolgt gemäß medizinisch wissenschaftlichem Standart die ärztliche Behandlung.
Nun gibt es auch medizinische Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen sind. Es ist unbestritten, daß zum Beispiel Impfungen vor Fernreisen medizinisch sinnvoll sind, jedoch fallen diese Leistungen, da es sich hierbei zumeist um private Unternehmungen handelt, nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen . Das bedeutet, daß diese Leistungen privat zu bezahlen sind.

IGEL-Leistung
-> bedeutet -> Zahlung aus eigener Tasche

Insgesamt 79 IGEL-Leistungen hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zusammengestellt, deren Inanspruchnahme ärztlich vertretbar und medizinisch sinnvoll von hessischen Ärzten angeboten werden.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, erfahren Sie alles Wissenwerte auf der Homepage der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen unter der Rubrik Versicherte und Patienten / IGEL.

Hompepage der KV Hessen: www.kvhessen.de

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser Team.

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